Ihr Weg zur Kur

Die ambulante Badekur (auch unter dem früheren Begriff „offene Badekur“ bekannt) wird gegenwärtig laut Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V in anerkannten Kurorten bezuschusst. Es können Kuren in Deutschland, aber auch andere Länder aus unserem Angebot – Tschechien, Polen, in der Slowakei und Ungarn sowie Österreich – beantragt und bezuschusst werden.

Bei Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie bis zu 13 € pro Tag für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung und bis zu 90  % von den Behandlungskosten nach der Kur zurückerstattet. Die Preise für die Kur­pakete sind in den Ländern und Häusern unterschiedlich. Wenn Sie eine kleine Kur zum kleinen Preis buchen, so sind die Kosten für dieses Kurpaket geringer als zum Beispiel bei einer Heilkur mit 3 bis 4 täglichen Anwendungen. Gegenüber früher werden nun auch bei 2-Wochen-Kuren Zuschüsse gezahlt. Bedenken Sie aber, dass Ihrer Gesundheit eine­ 3-Wochen-Kur oder gar 4-Wochen-Kur immer dienlicher ist als kürzere Zeiträume. Denn ein über längere Zeit entstandenes Beschwerdebild lässt sich nicht in ein paar Tagen hinwegtherapieren.

Jedoch: In vielen Fällen sind Präventivkuren, deren Förderung vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht ist (§  20  SGB  V), auch beihilfefähig und steuerabzugsfähig (unter „Besondere Aufwendungen“, bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.). Und so ist es in der Regel möglich, jährlich von der Krankenkasse 150 € pro Person für gesundheitliche Maßnahmen, auch Gesundheitsaufenthalte, zu erhalten.

Zuschüsse der Krankenkasse

Wir empfehlen Ihnen so vorzugehen, dass Sie zuerst mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten. Frühzeitig, ansonsten dürfte Ihr Ansinnen schwerlich erfolgreich sein. So sollte es dann laufen:

  • Sie sprechen mit Ihrem Hausarzt, der die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.
  • Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger.
  • Die Krankenkasse bewilligt die ambulante Vorsorgemaßnahme.
  • Sie lassen sich in von uns zu Ihrem Wunschkurort beraten und wählen Termin und Unterkunft.
  • Daraufhin veranlasst FFAIR Reisen Ihre Reservierung und meldet dem Kurhaus Ihr Kurprogramm an.
  • Anreise: Eigene Anreise oder mit unserem Fahrservice ab/an Haustür.
  • Eingangsuntersuchung: Sie sprechen mit dem Kurarzt/Badearzt des Hauses, der Ihnen die Anwendungen verordnet.
  • Sie nehmen die Kur- und Wellness-Anwendungen in Anspruch.
  • Lassen Sie sich zum Schluss in Ihrem Kurhaus/Kurhotel die Bestätigung der Behandlungen und der Kosten geben. (In deutscher Sprache und die Preise der Kuranwendungen in € ausgewiesen.) In den Häusern ist die Anfertigung dieser Bestätigung mit einer kleinen Gebühr verbunden, wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungen erwähnt wird ist.
  • Heimreise
  • Und noch ein Schritt: Vergessen Sie nicht, die Kostenbestätigung und die Kopie der Reisebestätigung (aus der die Gesamtkosten hervorgehen) bei Ihrer Krankenkasse umgehend einzureichen.